ACHTUNG BEIM HAUSKAUF - ENERGETISCHE SANIERUNG IST PFLICHT

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Rechtsgrundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG) welches am 01. November 2020 in Kraft getreten ist.

 

Zur genauen Abklärung empfehlen wir Ihnen sich an einen unabhängigen Energieberater zu wenden.

Anforderungen

Insbesondere, wenn Sie sich eine Bestandsimmobilie kaufen, sollten Sie sich vorher über die Richtlinien des GEG informieren und die dadurch entstehenden Sanierungskosten beim Kauf des Hauses im vornherein mit einplanen.

Bedenken Sie, dass Immobilien, welche bereits von dem Vorbesitzer vor dem 01. Februar 2002 bewohnt worden sind, bisher nicht energetisch saniert werden mussten.

 

Fenstersanierung

Bei einem Fensteraustausch gibt das GEG bestimmte Anforderungswerte an den Wärmedurchgangskoeffizienten (maßgeblich ist der U-Wert des gesamten Fensters, der als Uw-Wert bezeichnet wird) des Fensters vor. Dieser liegt im Altbau bei einer Zweischeiben-Wärmeschutz Verglasung bei 1,30.


Nutzen auch Sie die staatliche Förderung für den Fenstertausch. Der Zuschuss beträgt 20% und wird durch die BAFA gewährt. Gerne informieren wir Sie zu den möglichen Förderprogrammen. Neben den förderfähigen Fenstern ist auch die Förderung von Sonnenschutz (z.B. Rollläden, Raffstores und Markisen) möglich.